Trainerin A Reiten Leistungssport (FN geprüft)

Trainer A

Der Trainer A - Lehrgang bildet die dritte Stufe der durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) lizenzierten Ausbildung.

Die Tätigkeit als Trainer A umfasst die Planung und Durchführung von Unterrichtskonzeptionen über zusammenhängende Ausbildungszeiträume, Lehrgangskonzeptionen sowie die Organisation der Ausbildung in kleineren Pferdesportvereinen oder Ausbildungsstätten und die Koordination der dabei eingesetzten Ausbilder.

Zulassung:

  • Um zum Lehrgang und zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN-angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 22. Lebensjahres
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
  • Bestandene Prüfung zum Trainer B Reiten Basissport oder zum Trainer B Reiten Leistungssport
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Ausbildertätigkeit als Trainer C und einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit als Trainer B
  • Besitz des DRA II Dressur und Springen Lehrgang

Der Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung umfasst ca. drei Wochen und beinhaltet mindestens 120 LE à 45 Minuten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Lehrgang in Form von Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgängen oder Mischformen zu absolvieren. Diese Formen müssen aber eine Gesamtlehrzeit von mindestens 18 Tagen, einschließlich der Prüfung, ergeben. In jedem Fall muss der Lehrgang der Prüfung unmittelbar vorausgehen. Der Lehrgangsleiter sollte im Regelfall Ausbildungsleiter einer Fachschule sein.

Prüfungsanforderungen:

Bei der Trainer A Ausbildung und der Prüfung haben Sie die Möglichkeit, je nach eigenem reiterlichen Schwerpunkt auszuwählen, ob Sie das praktische Reiten in Ihrer Schwerpunktdisziplin auf dem Niveau der Klasse M absolvieren (in den weiteren reiterlichen Disziplinen werden Sie dann mindestens auf dem Niveau der Klasse A beurteilt) oder ob Sie Ihr eigenes praktisches Reiten in allen Disziplinen im Bereich der Klasse L vorstellen.

Praktischer Teil:

  • Dressurreiten im Rahmen der Klasse L, auf Trense und Kandare •Springreiten im Rahmen der Klasse L
  • Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
  • Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
  • Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten Praktischer Teil

Schwerpunkt Dressur:

  • Dressurreiten im Rahmen der Klasse M auf Trense und Kandare
  • Springreiten im Rahmen der Klasse A
  • Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
  • Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
  • Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten Praktischer Teil

Schwerpunkt Springen:

  • Springreiten entsprechend den Rahmenanforderungen der Klasse M •Dressurreiten im Rahmen der Klasse A
  • Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
  • Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
  • Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten

Theoretischer Teil:

  • Unterrichtserteilung
  • Reitlehre
  • Veterinär- und Pferdekunde

Nach bestandener Prüfung stellt Ihnen die FN ein Zeugnis aus, womit Sie zur Führung der Bezeichnung "Trainer A Leistungssport" berechtigt sind.

Mit dieser Qualifikation können Sie sich über den Landesverband eine Trainer A-Lizenz des DSB ausstellen lassen. Darüber hinaus können Sie bei der FN einen internationalen Trainerpass beantragen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie nicht in einem Prüfungsfach die Note "ungenügend" oder in zwei Prüfungsfächern die Note "mangelhaft" erhalten haben. Sollten Sie die Prüfung wiederholen müssen, entscheidet die Prüfungskommission darüber, ob Ihnen Teilprüfungen angerechnet werden können. Sie können einzelne Teilprüfungen innerhalb von zwei Jahren wiederholen, nach dieser Frist ist nur die Wiederholung der gesamten Prüfung möglich. Eine Wiederholungsprüfung ist nur einmal möglich.

Quelle (mit freundlicher Genehmigung): Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)