Der Beruf des Berufsreiters hat eine lange Tradition. Anfang dieses Jahrhunderts wurde mit der zivilen Ausbildung zum Berufsreitlehrer begonnen, die später auch staatlich anerkannt wurde. Seit dem 1. November 1975 wird dieser Beruf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Aus den ursprünglichen Bezeichnungen "Bereiter FN" und "Berufsreitlehrer FN" wurden die offiziellen Titel "Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten" und "Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung". Insgesamt werden vier Ausbildungsschwerpunkte angeboten: Reiten, Pferdezucht und -haltung, Rennreiten und Trabrennfahren.
Die Berufsaussichten eines Pferdewirtes sind nach wie vor positiv. Es besteht Bedarf an qualifizierten Pferdewirten. Eine gravierende Veränderung ist voerst nicht zu erwarten. Die Zahl der Pferde und der aktiven Mitglieder in den Reitbetrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen und wächst weiter an. Dementsprechend erhöht sich auch die Nachfrage nach Fachpersonal zur Aus- und Weiterbildung von Pferden, Schülern sowie zur Zucht und Haltung von Pferden. Voraussetzung für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Tätigkeit sind jedoch überdurchschnittliche Leistungen und eine hohe Einsatzbereitschaft. Für den weiteren Berufsweg der Pferdewirte ist das Ablegen der Meisterprüfung sinnvoll. Die dazu notwendigen Qualifikationen sollten in der mindestens dreijährigen Tätigkeit als Pferdewirt unter Anleitung eines erfahrenen Ausbilders erworben werden.
Die Prüfung zum Pferdewirt:
Der angehende Pferdewirt muss sich natürlich auch einer Prüfung stellen. Bereits während der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung.
Zwischenprüfung:
Zur Überprüfung/Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres an der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Geritten wird auf Pferden der Deutschen Reitschule in Warendorf. In der Dressur wird die Sitzgrundlage sowie das sinnvolle Arbeiten der Pferde beurteilt. Beim Springen sollte eine sichere Sitzgrundlage und eine gewisse Routine beim Reiten über Hindernisse erkennbar sein. Im Bundesland Bayern finden Zwischen- und Abschlussprüfungen an der Bayerischen Landes- Reit- und Fahrschule in München-Riem statt. Die Zwischen- und Abschlussprüfung im Schwerpunkt Zucht und Haltung führen die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern in der Regel selbst durch. Die Prüfungsabläufe und -fächer sind deshalb unterschiedlich und sollten bei den entsprechenden zuständigen Stellen erfragt werden (s. Adressenanhang).
Abschlussprüfung Reiten:
Die Abschlussprüfung zum Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, mit Ausnahme von Bayern, wird von einem von den zuständigen Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss an der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe abgenommen. Der Abschlussprüfung geht ein 10-tägiger (in Bayern dreiwöchiger) Vorbereitungslehrgang voraus.
Abschlussprüfung Zucht und Haltung:
Die Ausbildungszeit endet mit der Abschlussprüfung. Diese wird von einem von den zuständigen Stellen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen, die die Berufsausbildungsverträge eingetragen haben.
Meisterprüfung:
Als Fortbildung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister Teilbereich Zucht und Haltung abzulegen. Diese soll dazu befähigen, einen Pferdebetrieb meisterlich zu führen und Berufsanfänger auszubilden. Zur Weiterbildung zum Pferdewirtschaftsmeister Teilbereich Reitausbildung (Berufsreitlehrer) werden an der Deutschen Reitschule in Warendorf und an der Westfälischen Reit- und Fahrschule in Münster verschiedene Bausteine und Zusatzqualifikationen angeboten, die finanziell von der Bundesvereinigung der Berufsreiter unterstützt werden. Von einem Pferdewirtschaftsmeister Teilbereich Reitausbildung werden Fertigkeiten und Kenntnisse erwartet, um einen Reitbetrieb selbstständig zu führen, die dort vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen - dazu gehört auch das Dressur- und Springreiten auf M-Niveau - und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden sowohl Reiter als auch Pferde mind. bis zur Kl. M auszubilden. Zugelassen zur Meisterprüfung wird, wer nach der Abschlussprüfung "Pferdewirt Reiten" eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweist. Weitere Einzelheiten zur Berufsausbildung generell und zur Meisterprüfung können in dem Anhang der APO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung nachgelesen werden.
Quelle (mit freundlicher Genehmigung): Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
